DELLO, DÜRKOP, Dello GmbH und Autohaus Hansa Nord sind jetzt: DELLO GRUPPE
In der DELLO GRUPPE hat Zuverlässigkeit Tradition. Seit über 120 Jahren steht die heutige Gruppe für Kompetenz und Mobilitätsleistung. Willkommen in der Mobilitätswelt der DELLO GRUPPE!
Die Antwort ist ganz einfach, zwar kaufen Sie das Fahrzeug nicht, jedoch ist im Leasingvertrag keine Auflistung der Sonderausstattung, Farbe vom Fahrzeug, Lieferzeit oder Bereitstellungskosten. Dafür ist die verbindliche Bestellung. Die Bestellung ist aber mit der Verbindung zum Leasingvertrag gekoppelt.
Nein, uns reichen gut lesbare Kopien aus.
Die Überführungskosten stellt uns der Hersteller in Rechnung, dafür, dass das Fahrzeug vom Werk zu uns geliefert wird.
Eine Werksabholung um die Kosten zu umgehen, bieten unsere Hersteller leider nicht an.
Sollten wir das Fahrzeug für Sie zulassen (Zusatzleistung gegen Aufpreis) dann muss bis zur Fahrzeugübergabe, das Geld bei uns verbucht sein. Wenn Sie das Fahrzeug selbst zulassen, dann muss das Geld bei uns verbucht sein, bevor wir die Fahrzeugunterlagen Ihnen zusenden.
Die Ratenzahlung startet mit Tag der Übergabe, hierfür gibt es ein separates Formular, wo das genaue Datum für die Bank vermerkt wird.
Da es bei den Fahrzeugen auch mal zu Lieferzeiten kommen kann, benötigt die Bank immer einen aktuellen Verdienstnachweis, um sicherzustellen, dass Sie der Tätigkeit immer noch nachgehen.
Die Ausweiskopie hat einen ähnlichen Hintergrund, hier kann es sein, dass der Ausweis abgelaufen ist und/oder die Kopie den Ansprüchen der Bank nicht genügt.
Da wir sicherstellen möchten, dass der Vertrag auch zeitnah startet und es nicht an solchen Kleinigkeiten hadert.
Wir bieten Grundsätzlich nur Kilometerverträge an.
Ja! Jeder Leasingvertrag bei uns hat eine Toleranz für die Gesamtlaufleistung von 2.500 Km. Beispiel bei einem Leasingvertrag von 36 Monaten und 10.000 Km pro Jahr, dürfen Sie Gesamt 30.000 Km gefahren sein. Sie stellen das Fahrzeug mit 38.000 Km ab, dann werden Ihnen 5.500 Mehrkilometer in Rechnung gestellt von der Bank.
Hier muss man leider von Fall zu Fall entscheiden. Wir können die Anfrage bei der Bank auf jeden Fall stellen, am Ende trifft aber die Bank die Entscheidung.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Ja, wir können das Fahrzeug bundesweit über unseren Dienstleister für Sie zulassen. In dem Fall, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, welche Unterlagen für Ihre Zulassungsstelle von nöten sind, sobald alle Unterlagen vorliegen geben wir es dem Dienstleister mit und melden uns, sobald die Zulassung durchgeführt wurden ist. Die Zulassung berechnen wir Ihnen mit 199,- Euro brutto.
Die Top-Cover Versicherung sorgt für den Ausgleich der finanziellen Lücke bei einem Totalschaden oder Fahrzeugdiebstahl.
https://www.stellantis-financial-services.de/versicherung/top-cover
Diese Versicherung kosten 10,90€ pro Monat.
In der Regel kann man auch bei Leasingverträgen ein Wartungspaket abschließen. Die Kosten variieren natürlich bei den Fahrzeugmodellen, Laufzeiten und Laufleistungen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, dass es bei bereits zugelassenen Fahrzeugen (beispielsweise: Tageszulassung, Vorführwagen) derzeit keine Möglichkeit gibt ein Wartungspaket zu buchen.
Ja, wir können das Fahrzeug auch gegen Aufpreis zu Ihnen nach Hause liefern lassen. Hierzu beauftragen wir dann einen Dienstleister, der das Fahrzeug entweder per LKW zu Ihnen bringt. Alternativ haben wir auch Dienstleister, die das Fahrzeug zu Ihnen fahren und dadurch deutlich flexibler sind.
Die Kosten variieren natürlich je nach Standort und Entfernung zum Abholort.
Auf jeden Fall, wir arbeiten mit unserem eigenen Versicherungsmakler, der für die gesamte Autohausgruppe zuständig ist. Der Olympia Versicherungsdienst findet immer das passende Angebot!
Natürlich kann man hier keine pauschalen Aussagen treffen, was eine Versicherung kostet, da bei der Versicherung viele verschiedene Parameter (SF-Klassen, Postleitzahlengebiet, Fahrerkreis etc.) Einfluss haben.
Fordern Sie hier Ihr persönliches Versicherungsangebot an:
https://dello-gruppe.de/leistungen/versicherung
Fragen zur Fahrzeugabholung
Sollten wir das Fahrzeug für Sie zulassen (Zusatzleistung gegen Aufpreis) dann muss bis zur Fahrzeugübergabe, das Geld bei uns verbucht sein. Wenn Sie das Fahrzeug selbst zulassen, dann muss das Geld bei uns verbucht sein, bevor wir die Fahrzeugunterlagen Ihnen zusenden.
Da es bei den Fahrzeugen auch mal zu Lieferzeiten kommen kann, benötigt die Bank immer einen aktuellen Verdienstnachweis, um sicherzustellen, dass Sie der Tätigkeit immer noch nachgehen.
Die Ausweiskopie hat einen ähnlichen Hintergrund, hier kann es sein, dass der Ausweis abgelaufen ist und/oder die Kopie den Ansprüchen der Bank nicht genügt. Da wir sicherstellen möchten, dass der Vertrag auch zeitnah startet und es nicht an solchen Kleinigkeiten hadert.
Ja, wir können das Fahrzeug auch gegen Aufpreis zu Ihnen nach Hause liefern lassen. Hierzu beauftragen wir dann einen Dienstleister, der das Fahrzeug entweder per LKW zu Ihnen bringt. Alternativ haben wir auch Dienstleister, die das Fahrzeug zu Ihnen fahren und dadurch deutlich flexibler sind.
Die Kosten variieren natürlich je nach Standort und Entfernung zum Abholort.
Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug auch online zulassen, hier gilt es nur einige Punkte zu beachten. Zunächst einmal die Prüfung, ob Ihr Landkreis diese Leistung auch anbietet.
Wenn Sie das Fahrzeug online zugelassen haben, werden Ihnen auch neue Zulassungsdokumente ausgestellt. Eine Auslieferung ist erst möglich, wenn die neuen Dokumente vorliegen, da die alten Dokumente Ihre Gültigkeit verloren haben.
Eine Abholung durch eine andere Person ist durchaus möglich. Hierfür benötigen wir im Vorfeld eine Information, wer das Fahrzeug abholt. Dazu muss die bevollmächtigte Person eine Vollmacht und seinen Personalausweis mitbringen. Dann ist das kein Problem.
Zur Auslieferung werden alle Unterlagen benötigt die wir Ihnen zugeschickt haben, sofern Sie das Fahrzeug selbst zugelassen haben. Dann benötigen wir folgende Unterlagen.
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC Papier)
- Kennzeichen
- Aktuellen Gehaltsnachweis
- Personalausweis
Sollten wir das Fahrzeug für Sie zugelassen haben, dann benötigen wir nur den Personalausweis und einen aktuellen Gehaltsnachweis.
Fragen zum Thema Fahrzeug
Definitiv ja. Hier hat der Fahrzeughalte eine Pflicht sich ordnungsgemäß um das Fahrzeug zu kümmern, dazu gehört auch das Thema Pflege des Fahrzeuges.
Die Inspektion kann aber bei jedem Hersteller-Service Partner durchgeführt werden. Egal ob der Händler in Hamburg, München oder Berlin sitzt.
Nein, jeder Umbaumaßname muss im Vorfeld besprochen werden, auch Themen wie eine Fahrzeug Beklebung oder Folierung muss besprochen werden und zur Rückgabe entfernt werden.
Wichtig ist, dass der Schaden bei der Leasinggesellschaft gemeldet wird. Hier bietet sich an, die Reparatur bei einem Vertragshändler vornehmen zulassen, da die Händler in der Regel eine Schadensabteilung haben, die den Schaden automatisch an die Bank melden. Damit der Schaden auch richtig dokumentiert ist und die Wertminderung auch direkt an die Bank ausgezahlt wird.
Fragen zur Leasingrückgabe
Ja! Jeder Leasingvertrag bei uns hat eine Toleranz für die Gesamtlaufleistung von 2.500 Km.
Beispiel bei einem Leasingvertrag von 36 Monaten und 10.000 Km pro Jahr, dürfen Sie Gesamt 30.000 Km gefahren sein. Sie stellen das Fahrzeug mit 38.000 Km ab, dann werden Ihnen 5.500 Mehrkilometer in Rechnung gestellt von der Bank.
Das Fahrzeug kann innerhalb unserer Unternehmensgruppe zurückgegeben werden. Hierzu schauen wir, welcher Standort von uns für Sie am besten gelegen ist und planen dort die Rückgabe. Unser Gebiet erstreckt sich von Schleswig bis Bad Hersfeld und von Berlin bis Bremen.
In der Regel werden Sie als Kunde ca. 6 Monate vor Leasingauslauf von uns kontaktiert. Sein Sie uns nicht böse, wir werden Ihnen versuchen ein neues Fahrzeug zu verleasen. Die 6 Monate können variieren, je nachdem, wie sich die Lieferzeiten vom Hersteller verhalten.
Sollten Sie bei uns ein neues Fahrzeug gekauft haben, werden Sie Ihr Fahrzeug weiterfahren bis zur Lieferung des neuen Fahrzeugs. Wir möchten Ihnen die Mobilität nicht wegnehmen.
Wenn Sie sich für ein Fahrzeug außerhalb unser Unternehmensgruppe entscheiden, muss das Fahrzeug zum Leasingauslauf zurückgegeben werden.
Im Leasingvertrag ist ein festes Auslaufdatum vermerkt. Dies gilt es einzuhalten. Es gibt prinzipiell ein paar Tage Toleranz, falls das Auslaufdatum auf einen Sonntag fällt. Dennoch gilt, dass das Fahrzeug zum Auslaufdatum bei uns abgegeben werden muss.
Das Fahrzeug wird am Ende der Laufzeit von einem Gutachter der Dekra oder Tüv untersucht. Es werden dann Minderwerte gemäß Schadenskatalog festgestellt und dokumentiert.
Der Gutachter stellt lediglich die Schäden am Fahrzeug fest, eine Abrechnung mit beispielsweise den gefahrenen Kilometern erfolgt dann über die Bank.
Sollte man sich nicht einigen können bzw. die Schäden nicht einsehen, gibt es immer die Möglichkeit gegenüber der Bank eine „nicht Einigung“ anzugeben. In dem Fall übernimmt die Bank dann eine erneute Begutachtung des Fahrzeugs. Hierfür wird dann ein weiteres Gutachten erstellt und nach diesem Gutachten wird dann die Bank abrechnen. Dies kann für beide Seiten besser oder auch schlechter ausfallen.