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FAQ Online Vertrieb

Fragen zum Vertrag

Handschlag

Prinzipiell müssen alle Seiten unterschrieben werden: Verbindliche Bestellung, Datenschutzerklärung, Fernabsatz- Erklärung, Leasingvertrag.
Die Antwort ist ganz einfach, zwar kaufen Sie das Fahrzeug nicht, jedoch ist im Leasingvertrag keine Auflistung der Sonderausstattung, Farbe vom Fahrzeug, Lieferzeit oder Bereitstellungskosten. Dafür ist die verbindliche Bestellung. Die Bestellung ist aber mit der Verbindung zum Leasingvertrag gekoppelt.
Nein, uns reichen gut lesbare Kopien aus.
Die Überführungskosten stellt uns der Hersteller in Rechnung, dafür, dass das Fahrzeug vom Werk zu uns geliefert wird. Eine Werksabholung um die Kosten zu umgehen, bieten unsere Hersteller leider nicht an.
Sobald das Fahrzeug bei uns eingetroffen ist und wir das Fahrzeug in die Zulassung einsteuern, werden Sie angeschrieben und aufgefordert die Überführungskosten zu bezahlen. Sobald diese bei uns eingegangen sind, wird das Fahrzeug über unseren Dienstleister bei Ihnen im Landkreis zugelassen.
Die Ratenzahlung startet mit Tag der Übergabe, hierfür gibt es ein separates Formular, wo das genaue Datum für die Bank vermerkt wird.
Da es bei den Fahrzeugen auch mal zu Lieferzeiten kommen kann, benötigt die Bank immer einen aktuellen Verdienstnachweis, um sicherzustellen, dass Sie der Tätigkeit immer noch nachgehen. Die Ausweiskopie hat einen ähnlichen Hintergrund, hier kann es sein, dass der Ausweis abgelaufen ist und/oder die Kopie den Ansprüchen der Bank nicht genügt. Da wir sicherstellen möchten, dass der Vertrag auch zeitnah startet und es nicht an solchen Kleinigkeiten hadert.
Wir bieten Grundsätzlich nur Kilometerverträge an.
Ja! Jeder Leasingvertrag bei uns hat eine Toleranz für die Gesamtlaufleistung von 2.500 Km. Beispiel bei einem Leasingvertrag von 36 Monaten und 10.000 Km pro Jahr, dürfen Sie Gesamt 30.000 Km gefahren sein. Sie stellen das Fahrzeug mit 38.000 Km ab, dann werden Ihnen 5.500 Mehrkilometer in Rechnung gestellt von der Bank.
Hier muss man leider von Fall zu Fall entscheiden. Wir können die Anfrage bei der Bank auf jeden Fall stellen, am Ende trifft aber die Bank die Entscheidung.

Checkliste mit Kugelschreiber

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Ja, bei uns wird jedes Fahrzeug von uns zugelassen. Die Möglichkeit das Fahrzeug selbst zuzulassen bieten wir nicht an. Hintergrund ist einfach, dass wir den Fahrzeugbrief nicht aus den Händen geben möchten. Selbstverständlich ist es dennoch möglich ein Wunschkennzeichen anzugeben.
Die Top-Cover Versicherung sorgt für den Ausgleich der finanziellen Lücke bei einem Totalschaden oder Fahrzeugdiebstahl. https://www.stellantis-financial-services.de/versicherung/top-cover Diese Versicherung kosten 10,90€ pro Monat.
In der Regel kann man auch bei Leasingverträgen ein Wartungspaket abschließen. Die Kosten variieren natürlich bei den Fahrzeugmodellen, Laufzeiten und Laufleistungen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, dass es bei bereits zugelassenen Fahrzeugen (beispielsweise: Tageszulassung, Vorführwagen) derzeit keine Möglichkeit gibt ein Wartungspaket zu buchen.
Ja, wir können das Fahrzeug auch gegen Aufpreis zu Ihnen nach Hause liefern lassen. Hierzu beauftragen wir dann einen Dienstleister, der das Fahrzeug entweder per LKW zu Ihnen bringt. Alternativ haben wir auch Dienstleister, die das Fahrzeug zu Ihnen fahren und dadurch deutlich flexibler sind. Die Kosten variieren natürlich je nach Standort und Entfernung zum Abholort.
Auf jeden Fall, wir arbeiten mit unserem eigenen Versicherungsmakler, der für die gesamte Autohausgruppe zuständig ist. Die Dello Versicherung findet immer das passende Angebot! Natürlich kann man hier keine pauschalen Aussagen treffen, was eine Versicherung kostet, da bei der Versicherung viele verschiedene Parameter (SF-Klassen, Postleitzahlengebiet, Fahrerkreis etc.) Einfluss haben. Fordern Sie hier Ihr persönliches Versicherungsangebot an: https://dello-gruppe.de/leistungen/versicherung

Glückliches paar mit Autoschlüssel und Handy

Fragen zur Fahrzeugabholung

Sobald das Fahrzeug bei uns eingetroffen ist und wir das Fahrzeug in die Zulassung einsteuern, werden Sie angeschrieben und aufgefordert die Überführungskosten zu bezahlen. Sobald diese bei uns eingegangen sind, wird das Fahrzeug über unseren Dienstleister bei Ihnen im Landkreis zugelassen.
Jede Zulassungsstelle hat Ihre eigenen Anforderungen an die Unterlagen. Prinzipiell werden folgende Unterlagen benötigt: Zulassungsvollmacht (ggf. im Original), SEPA-Lastschriftmandat (ggf. im Original), EVB-Nummer von der Versicherung, Wunschkennzeichen, Ausweis (Farbkopie, teilweise auch Original, je nach Zulassungskreis), bei Gewerbekunden noch die Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
Da es bei den Fahrzeugen auch mal zu Lieferzeiten kommen kann, benötigt die Bank immer einen aktuellen Verdienstnachweis, um sicherzustellen, dass Sie der Tätigkeit immer noch nachgehen. Die Ausweiskopie hat einen ähnlichen Hintergrund, hier kann es sein, dass der Ausweis abgelaufen ist und/oder die Kopie den Ansprüchen der Bank nicht genügt. Da wir sicherstellen möchten, dass der Vertrag auch zeitnah startet und es nicht an solchen Kleinigkeiten hadert.
Nein, eine Haustürlieferung bieten wir nicht mehr an. Sie können aber natürlich selbst eine Spedition beauftragen, müssen dann allerdings im Vorfeld bereits die Übergabeformulare unterzeichnen. Wenn das Fahrzeug bei uns abgeholt wird, müssen alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen.
Eine Abholung durch eine andere Person ist durchaus möglich. Hierfür benötigen wir im Vorfeld eine Information, wer das Fahrzeug abholt. Dazu muss die bevollmächtigte Person eine Vollmacht und seinen Personalausweis mitbringen. Dann ist das kein Problem.
Da wir jedes Fahrzeug für die Kunden zulassen, ist die Liste der Unterlagen sehr überschaubar. Wir benötigen nur folgende Unterlagen: Aktuellen Gehaltsnachweis, Personalausweis, ggf. Vollmacht. Wenn Sie bei der Auslieferung noch gute Laune im Gepäck haben, dann freuen wir uns umso mehr 😉
Nein, leider nicht, die Fahrzeugauslieferungen sind nur im Zeitraum von Montag – Freitag möglich.

Klemmbrett vor Automotor

Fragen zum Thema Fahrzeug

Definitiv ja. Hier hat der Fahrzeughalte eine Pflicht sich ordnungsgemäß um das Fahrzeug zu kümmern, dazu gehört auch das Thema Pflege des Fahrzeuges. Die Inspektion kann aber bei jedem Hersteller-Service Partner durchgeführt werden. Egal ob der Händler in Hamburg, München oder Berlin sitzt. Es ist auch wichtig den Wartungsintervall einzuhalten. Beispielsweise wenn das Fahrzeug jedes Jahr eine Wartung benötigt, muss auch im Abgabejahr die Wartung durchgeführt werden.
Nein, jeder Umbaumaßname muss im Vorfeld besprochen werden, auch Themen wie eine Fahrzeug Beklebung oder Folierung muss besprochen werden und zur Rückgabe entfernt werden.
Wichtig ist, dass der Schaden bei der Leasinggesellschaft gemeldet wird. Hier bietet sich an, die Reparatur bei einem Vertragshändler vornehmen zulassen, da die Händler in der Regel eine Schadensabteilung haben, die den Schaden automatisch an die Bank melden. Damit der Schaden auch richtig dokumentiert ist und die Wertminderung auch direkt an die Bank ausgezahlt wird. Wenn Sie den Schaden unabhängig von der Vertragswerkstatt melden möchten, dann benötigen wir immer einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über den Schaden. Eine Bilderdokumentation reicht der Bank und uns leider nicht aus.
Solange das Fahrzeug in der Herstellergarantie ist, können Sie mit dem Defekt zu jeder Vertragswerkstatt fahren und diesen dort reparieren lassen. Sollte der Defekt schwerwiegender bzw. das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig sein, dann können Sie sich immer an die Mobilitäsgarantie des Herstellers wenden. Dieser Service versucht das Fahrzeug vor Ort wieder zu reparieren und sollte dies nicht möglich sein, wird das Fahrzeug zum nächstliegenden Händler eingeschleppt. Wir benötigen lediglich eine kurze Information darüber, für die Dokumentation.

Verkäufer mit Klemmbrett und Zettel

Fragen zur Leasingrückgabe

Ja! Jeder Leasingvertrag bei uns hat eine Toleranz für die Gesamtlaufleistung von 2.500 Km. Beispiel bei einem Leasingvertrag von 36 Monaten und 10.000 Km pro Jahr, dürfen Sie Gesamt 30.000 Km gefahren sein. Sie stellen das Fahrzeug mit 38.000 Km ab, dann werden Ihnen 5.500 Mehrkilometer in Rechnung gestellt von der Bank.
Die Leasingrückläufer werden bei uns Zentral im Dello Mobilitätszentrum (Reinfeld, zwischen Hamburg & Lübeck) zurückgenommen. Dort haben wir ein gesondertes Team, die auf Leasingrückgaben spezialisiert sind. Wenn Sie ein neues Fahrzeug bei uns erworben haben, werden wir dort die Übergabe des neuen Fahrzeuges und die Rückgabe des alten Fahrzeuges in einem Termin abwickeln.
In der Regel werden Sie als Kunde ca. 3-6 Monate vor Leasingauslauf von uns kontaktiert. Sein Sie uns nicht böse, wir werden Ihnen versuchen ein neues Fahrzeug zu verleasen. Die 6 Monate können variieren, je nachdem, wie sich die Lieferzeiten vom Hersteller verhalten.
Sollten Sie bei uns ein neues Fahrzeug gekauft haben, werden Sie Ihr Fahrzeug weiterfahren bis zur Lieferung des neuen Fahrzeugs. Wir möchten Ihnen die Mobilität nicht wegnehmen. Wenn Sie sich für ein Fahrzeug außerhalb unser Unternehmensgruppe entscheiden, muss das Fahrzeug zum Leasingauslauf zurückgegeben werden.
Im Leasingvertrag bzw. auch im Schreiben der Bank, ist ein festes Auslaufdatum vermerkt. Dies gilt es einzuhalten. Es gibt prinzipiell ein paar Tage Toleranz, falls das Auslaufdatum auf einen Sonntag fällt. Dennoch gilt, dass das Fahrzeug zum Auslaufdatum bei uns abgegeben werden muss.
Das Fahrzeug wird am Ende der Laufzeit von einem Gutachter der Dekra oder Tüv untersucht. Es werden dann Minderwerte gemäß Schadenskatalog festgestellt und dokumentiert. Der Gutachter stellt lediglich die Schäden am Fahrzeug fest, eine Abrechnung mit beispielsweise den gefahrenen Kilometern erfolgt dann über die Bank.
Die Gutachten werden immer gesammelt erstellt, es ist nicht permanent ein Gutachter vor Ort. Ihr Fahrzeug wird von den Kollegen einmal in Augenschein genommen und dann ein paar Tage später vom Gutachter begutachtet. Es ist logistisch derzeit noch nicht möglich, dass wir die Begutachtung parallel zur Rückgabe darstellen können.
Dies übernehmen wir für Sie, ohne dass für Sie kosten anfallen. Für den Fall, dass Sie das vorherige Kennzeichen gern behalten/übernehmen möchten, können Sie das Fahrzeug vor Ort selbst online abmelden, sofern Ihre Zulassungsstelle dies anbietet.
Die Fahrzeuge werden kurzfristig nach Abgabe begutachtet, da auf diesem Gutachten die Endabrechnung und der weitere Prozess basiert, müssen alle Unfallschäden (auch Steinschläge in der Frontscheibe) bereits zur Rückgabe repariert sein.
Sollte man sich nicht einigen können bzw. die Schäden nicht einsehen, gibt es immer die Möglichkeit gegenüber der Bank eine „nicht Einigung“ anzugeben. In dem Fall übernimmt die Bank dann eine erneute Begutachtung des Fahrzeugs. Hierfür wird dann ein weiteres Gutachten erstellt und nach diesem Gutachten wird dann die Bank abrechnen. Dies kann für beide Seiten besser oder auch schlechter ausfallen.