Opel Electric Modelle stark reduziert

Bis zu 31% Rabatt

Elektrisch fahren lohnt sich: sofort verfügbare Tageszulassungen des Opel Astra Electric, Opel Mokka Electric und Opel Corsa-e jetzt bis zu 31%1 reduziert! Sichern Sie sich außerdem 3.000€ BAFA-Prämie**. Leasing ist ebenfalls möglich - sprechen Sie uns an. Entdecken Sie unsere elektrischen Opel Modelle!

Opel Astra Electric

Ausstattungshighlights: Parkpilot, 360 Grad Kamera Intelli-Vision, Intelligenter Geschwindigkeitsbegrenzer u.v.m.

Stromverbrauch Astra Electric 15,5 – 14,8 kWh/100 km, CO2-Emission 0 g/km, Reichweite bis zu 398 – 418 km, Effizienzklasse A+++*

Schon ab

36.383,70 €

31 % reduziert 2

Opel Astra Electric

2 Gegenüber der UPE des Herstellers i.H.v. 52.730 €

Opel Mokka Electric

Ausstattungshighlights: Multimedia Radio mit OpelConnect, 180-Grad-Panorama-Rückfahrkamera, Intelligenter Geschwindigkeitsregler und -begrenzer, Keyless Start u.v.m.

Stromverbrauch Mokka Electric 16,2-15,8 kWh/100 km, CO2-Emission 0 g/km, Reichweite 338 km, Effizienzklasse A+++.*

Schon ab

27.078,36

31 % reduziert 3

Opel Mokka Electric

3 Gegenüber der UPE des Herstellers i.H.v. 39.244 €

Opel Corsa-e

Ausstattungshighlights: Multimedia Navi, Metallic Lackierung, 180 Grad Panorama Rückfahrkamera, Regensensor, Geschwindigkeitsregler, Parkpilot hinten u.v.m.

Stromverbrauch Opel Corsa Edition (WLTP, kombiniert): 15.6 kWh/100km, CO2-Emissionen (WLTP, kombiniert): 0 g/km.*

Schon ab

25.415,87 €

29 % reduziert 4

Opel Corsa-e

4 Gegenüber der UPE des Herstellers i.H.v. 35.797 €


* Die Werte wurden nach dem realitätsnäheren Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ermittelt, dass das Prüfverfahren unter Bezugnahme auf den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ersetzt. Die WLTP-Werte sind auch Berechnungsgrundlage für fahrzeugbezogene Abgaben. Verbrauch, CO₂-Emissionen und Reichweite eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Energieausnutzung durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der unentgeltlich unter www.dat.de erhältlich ist. Die Angaben zu Verbrauch und Emissionen beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

** Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann (https://www.bafa.de). Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen muss und erst nach Zulassung des Fahrzeugs möglich ist, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Umweltbonus und den jeweils aktuellen Förderbedingungen finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie.... | Gemäß der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Förderrichtlinie sind ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen dazu berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die antragstellende Privatperson sowohl Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter als auch Käuferin/Käufer bzw. Leasingnehmerin/Leasingnehmer sein muss. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt bzw. least. Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Organisationen und Institutionen können (ab 01.09. „konnten“) letztmalig am 31. August 2023 einen Förderantrag stellen.

1 Gegenüber der UPE des Herstellers

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