E-Auto Förderung: Diese finanziellen Erleichterungen gibt es
Den Umweltbonus, also die E-Auto Förderung für Privatpersonen, hat die Bundesregierung Ende 2023 gestoppt. Weiterhin gibt es aber finanzielle Unterstützung für den Ausbau öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur. Ab 2025 wartet außerdem eine neue Förderung für Elektrofahrzeuge – von dieser profitieren Unternehmen und Selbstständige. Ein Überblick.
Die E-Auto Förderung durch den Umweltbonus galt lange als zentrales Instrument, um Elektromobilität zusätzlich attraktiv zu machen und den Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen weiter zu steigern. Diese besondere finanzielle Erleichterung ist bereits im Dezember 2023 ausgelaufen. Privatkunden erhalten seitdem keine staatliche Förderung mehr für den Kauf eines Elektroautos. Dennoch profitieren Sie als Halter eines E-Autos von anderen monetären Vorteilen. Der größte Pluspunkt: die Kfz-Steuerbefreiung. Auch die THG-Quote ist ein attraktiver Nebenverdienst.
Welche Förderungen gibt es für Privatpersonen?
Neben dem Steuervorteil und dem THG-Quotenhandel, können Sie spezielle Länderförderungen in Anspruch nehmen. Aktuell geht Nordrhein-Westfalen mit gutem Beispiel voran. Dort werden beispielsweise private Ladestationen, die Errichtung von Netzanschlüssen, professionelle Umsetzungskonzepte sowie die Grundinstallation für eine private Ladeinfrastruktur gefördert. Wir beraten Sie gern zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten – denn auch einige Hersteller bieten besondere Lösungen an – und haben darüber hinaus eine vielfältige Auswahl an Elektrofahrzeugen für Sie da. Besuchen Sie uns bald in Ihrem DELLO oder DÜRKOP Autohaus in Ihrer Nähe!
E-Auto Förderung für Gewerbe und Selbstständige
Für 2025 hat die Bundesregierung eine neue Fördermaßnahme angekündigt. Von dieser profitieren Unternehmen und Selbstständige. Diese können rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 bis Ende 2028 bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten für ein E-Auto von der Steuer absetzen. Eingeschlossen in diese Regelung sind auch Plug-in-Hybride und Autos mit Wasserstoffantrieb. Erfahren Sie bei uns gleich mehr zu den unterschiedlichen Arten von Elektroautos.
Zusätzlich wurde die Obergrenze für die Besteuerung von Dienstwagen angehoben. Sie steigt von 70.000 Euro auf 95.000 Euro. Das macht den Umstieg vom Verbrenner-Fuhrpark auf eine elektrische Alternative nochmals deutlich attraktiver. Genauso attraktiv sind übrigens unsere Gewerbelösungen – werfen Sie als Gewerbekunde doch gern einen Blick darauf!
Ob E-Auto oder Verbrenner: Finden Sie das passende (Nutz-)Fahrzeug bei uns!
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